AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Selfstorages (Lagerräume, Lagercontainer und Lagerboxen)

am Standort in 75175 Pforzheim, Gymnasiumstraße 139

Vermieter:

Citibox Pforzheim“ WBL-Immobilien GmbH,

geschäftsansässig: 74072 Heilbronn, Jakobgasse 2, E-Mail: info@citibox.de, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Steven Burbaum – nachfolgend Citibox oder Vermieter genannt

Mieter:

Kunde, entsprechend der bei Buchung eingegebenen Daten, unter Akzeptanz der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend Mieter genannt

1. Abschluss des Vertrages

Die Vertragsabwicklung erfolgt online über die Webseite (https://www.citibox.de). Die Darstellung und Beschreibung der Storages (nachfolgend Lagerbox genannt) auf der Webseite stellt keine Zusicherung dar. Abweichungen von den Darstellungen/ Beschreibungen bleiben vorbehalten.

Es besteht, unter Hinweis auf § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, kein Widerrufsrecht. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht auch nicht für Verträge mit Verbrauchern.

Der Vertragsabschluss erfolgt online („Hier direkt buchen“). Nachdem der Mieter seine Daten im Bereich „Kundeninformationen“ im Rahmen des Online-Vertragsabschlusses vollständig eingegeben hat, erfolgt die Buchung mittels „Buchen und jetzt zahlen“. Die Buchungsbestätigung (Willkommensmail) wird per E-Mail unmittelbar nach Buchung an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt.

Am Tag des Mietbeginns („Einzugsdatum erreicht“) wird dem Mieter mittels seines Smartphones und der Citibox-App der Zugang zur Lagerbox ermöglicht.

2. Allgemeine Rechte und Pflichten des Mieters

Der Mieter ist berechtigt, die Lagerbox nach Maßgabe des Vertrages und der folgenden Vertragsbedingungen ausschließlich zur Aufbewahrung von Waren/Gegenständen zu nutzen. Der Mieter ist verpflichtet, seine Lagerbox zu verschließen und verschlossen zu halten. Ein automatisches Verschließen ist nicht möglich, das Verschließen muss händisch durch den Mieter erfolgen. Citibox ist nicht verpflichtet eine offene Lagerbox zu verschließen.

Der Mieter ist verpflichtet, das Hauptzugangstor zum Gebäude/Innenhof stets zu verschließen. Die das Öffnen und Schließen betreffenden Informationen gibt der Mieter nicht an Dritte weiter, es sei denn es handelt sich um Zugangsberechtigte.

Der Mietvertrag beginnt mit Buchung der Lagerbox über die Webseite bzw. dem ersten Tag der vereinbarten Mietzeit und unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der ersten Miete. Der Vertrag endet mit der Kündigung durch den Kunden oder Citibox. Dies gilt auch, wenn eine Rabatt-Laufzeit vereinbart wurde.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er durch Citibox per E-Mail, postalisch und telefonisch zu erreichen ist. Änderungen etwaiger Kontaktdaten hat der Mieter unaufgefordert und umgehend zumindest in Textform mitzuteilen.

Der Mieter ist verpflichtet etwaige Schäden an der Liegenschaft und/oder Lagerbox unverzüglich an Citibox zu melden.

3. Übernahme/Rückgabe der Lagerbox

3.1. Der Zugang und das Öffnen der Lagerbox erfolgt mittels Smartphone des Mieters und der Citibox-App.

3.2. Der Mieter hat bei der Übernahme der Lagerbox diese sofort zu kontrollieren. Insbesondere vorhandene Schäden und/oder Verunreinigungen hat er Citibox unverzüglich per E-Mail mit einer Beschreibung und Fotos zu melden. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so gilt die Lagerbox als vertragsgemäß übernommen, wenn sich der Mieter nicht innerhalb von 3 Tagen ausdrücklich erklärt.

3.3. Bei Beendigung des Vertrages ist der Mieter verpflichtet, die Lagerbox geräumt, gereinigt und frei von Schäden zu übergeben. Die Verwendung von Reinigungsmitteln, um etwaige Verunreinigungen zu beheben, muss mit Citibox vorher textlich (per E-Mail) abgestimmt werden. Die Rückgabe erfolgt, indem der Mieter die ordnungsgemäße Räumung Citibox spätestens am letzten Tag der Vertragslaufzeit durch eine E-Mail und Lichtbilder, die den geräumten Zustand der Lagerbox zeigen, nachweist.

3.4. Während des Vertragsverhältnisses und vor der Rückgabe ist es die Aufgabe des Mieters, für eine Reinigung der Lagerbox zu sorgen.

3.5. Der Mieter ist bei Verletzung seiner Plicht zur Rückgabe der Lagerbox zum Schadenersatz verpflichtet.

3.5.1. Für den Fall, dass die Lagerbox bei der Rückgabe bzw. Beendigung des Vertrages nicht geräumt, gereinigt und/oder beschädigt ist, behält sich Citibox das Recht vor, die Lagerbox auf Kosten des Mieters zu räumen, zu reinigen, zu reparieren und Schadenersatz geltend zu machen (Ziffer 8.4).

3.5.2.Lässt der Mieter bei Beendigung des Vertrages Gegenstände in der Lagerbox zurück, so ist Citibox berechtigt, diese entgeltlich an einen anderen Ort zu verbringen und für eine angemessene Frist entgeltlich zu verwahren. Die Aufforderung an den Mieter, diese Gegenstände abzuholen sieht eine Frist von 14 Tagen vor. Nach fruchtlosem Ablauf der 14-Tage-Frist ist Citibox berechtigt, die Gegenstände zu verkaufen oder mangels wirtschaftlicher Wertigkeit zu entsorgen. Ein Verkaufserlös wird zunächst mit den Verbringungs- und Vermieterentgelten verrechnet. Ein verbleibender Überschuss steht dem Mieter zu.

3.6. Für den Fall, dass der Mieter die Lagerbox bei Vertragsbeendigung nicht zurückgibt, ist Citibox berechtigt, als Nutzungsentschädigung das Entgelt für den Zeitraum der Weiternutzung zu verlangen. Citibox behält sich vor, der Fortsetzung des Mietverhältnissens i.S.d. § 545 BGB zu widersprechen.

4. Zutritt zum Lagergelände, -gebäude und zu den Lagerboxen

4.1. Der Mieter hat ab Beginn der Mietzeit und ab Zahlung des ersten Mietzinses in den für den Standort geltenden veröffentlichten Öffnungszeiten (täglich von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr) Zugang zum Lagergelände, -gebäude und zu seiner Lagerbox.

4.2. Die für den jeweiligen Standort geltenden Öffnungszeiten sind auf der Webseite von Citibox bekannt gegeben. Citibox ist berechtigt, die Öffnungszeiten in einem für den Kunden angemessenen Umfang einzuschränken. Eingeschränkte Öffnungszeiten können bei Vorliegen eines triftigen Grundes oder eines berechtigen Interesses festgesetzt werden. Ein triftiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn am Lagergebäude oder angrenzenden Bauteilen Umbauten, Modernisierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Instandhaltungs- maßnahmen durchgeführt werden müssen. Geänderte Öffnungszeiten werden 14 Tage nachdem sie dem Mieter per E-Mail zugegangen sind, wirksam.

4.3. Citibox hat das Recht, dem Mieter bei Vertragsbruch, einer Rücklastschrift oder bei Zahlungsverzug den Zutritt zur Lagerbox durch Sperrung zu verweigern.

4.4. Citibox haftet nicht, für den Fall, dass aufgrund technischer Störungen, Witterungsbedingungen, Behinderungen oder höherer Gewalt der Zutritt zur Lagerbox vorübergehend nicht möglich ist. Es bestehen keine Schadensersatz-, Minderungs- oder andere Ansprüche gegenüber Citibox. Der Mieter kann aus der vorübergehenden Unterbrechung der Versorgung der Lagerbox oder des Geländes mit Strom o. ä. keine Ansprüche gegen Citibox herleiten.

4.5. Nur der Mieter und die im Kundenkonto hinterlegten zutrittsberechtigten Personen sind ermächtigt, das Gelände und Lagergebäude zu betreten. Der Mieter stellt sicher, dass jede bevollmächtigte Person diese Bedingungen und die mietvertraglichen Vereinbarungen einhält.

4.6. Citibox ist berechtigt, bei Gefahr im Verzug die Lagerbox des Mieters ohne vorherige Abstimmung zu öffnen und zu betreten. Citibox ist nach einer 7 Tage zuvor erfolgten Ankündigung berechtigt, aus einem wichtigen Grund die Lagerbox zu betreten und zu inspizieren. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Öffnung der Lagerbox und gemeinsamen Betreten nicht nach, so ist Citibox berechtigt, die Lagerbox ohne Beisein des Mieters zu öffnen und zu betreten. Citibox wird die Lagerbox nach dem Betreten wieder sicher verschließen.

4.7. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. nötige Reparaturen, Umbauten, behördliche Anweisungen, Gefahr in Verzug etc.) hat Citibox das Recht, den Mieter aufzufordern, innerhalb von 14 Tagen das gemietete Abteil zu räumen und die Gegenstände in eine alternative Lagerbox vergleichbarer Größe zu verbringen. Die Verbringung erfolgt im Falle der nicht fristgerechten Räumung durch den Mieter auf Risiko und Kosten des Mieters durch Citibox. Falls Gegenstände in eine vergleichbare alternative Lagerbox verbracht wurden, bleibt der bestehende Mietvertrag zu gleichen Konditionen aufrecht. Ein Anspruch auf einen erneuten Wechsel in die ursprünglich gemietete Box besteht nicht.

5. Nutzung der Lagerbox durch den Mieter

5.1. Der Mieter ist berechtigt, nur die ihm zugewiesene Lagerbox zur Lagerung von Gegenständen und Waren nach Maßgabe des Vertrages zu nutzen.

5.2. Der Mieter nimmt auf dem Gelände und in dem Lagergebäude Rücksicht auf die Interessen Dritter und die von Citibox.

5.3. Dem Mieter ist es untersagt, ohne Zustimmung von Citibox die Lagerbox Dritten ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

5.4. Der Mieter sichert zu, dass die von ihm eingelagerten Gegenstände/Waren, sein Eigentum sind oder er im rechtmäßigen Besitz dieser ist. Der Mieter sichert weiterhin zu, dass die Gegenstände/Waren weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Schutzrechte Dritter verletzen.

5.5. Es obliegt dem Mieter, die eingelagerten Gegenstände und Waren höher zu versichern, wenn ein Versicherungsschutz in Höhe von EUR 1.000,00 (siehe Ziffer 10.1) nicht ausreichend ist.

5.6. Nicht eingelagert werden dürfen:

  • Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese sicher verpackt sind, sodass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen (z.B. in Dosen, etc.);

  • Lebewesen jeglicher Art (Tiere, Pflanzen, Pilze; tot oder lebendig);

  • Waffen, Suchtstoffe, Müll oder Sondermüll;

  • Brennbare, entzündliche, explosive, ätzende, umweltschädliche und toxische Stoffe, Flüssigkeiten und Gase und Chemikalien jeglicher Art unabhängig vom Aggregatzustand (z. B. Treibstoffe, Gas, Lösungsmittel, Öle, Farben etc.) und Schwermetalle, Pestizide, Fungizide und Pflanzenschutzmittel;

  • Batterien, Akkumulatoren, etc.; Autos, Motorräder, Quads und Wracks und Motoren von diesen;

  • unter Druck stehende Gase in Behältern; Waffen, Munition, Sprengstoffe; radioaktive Stoffe, biologische/chemische Stoffe; Giftmüll, Asbest oder sonstige potenziell gefährliche Materialien/Stoffe;

  • alle Stoffe, die Rauch/Geruch emittieren; erbgutverändernd oder krankheitserregend sind;

  • alle gesetzlich verbotenen Stoffe und Gegenstände oder solche die aus Straftaten herrühren;

  • Kleidung, außer diese ist sicher (luftdicht) verpackt; die Verwahrung von neuer, nicht getragener, verpackter Kleidung ist nur in Rücksprache mit dem Vermieter gestattet;

  • Valoren und vor allem Edelsteine, Wertpapiere, Bargeld, Pelz, Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen, Sammlerstücke oder unersetzliche Objekte, Gegenstände mit ideellem oder speziellem Wert, echte Teppiche sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten;

  • Dem Mieter ist es des Weiteren nicht erlaubt, Gegenstände/Waren zu verwahren, die den Wert seiner Versicherungsdeckung oder die maximale Bodenbelastung von 500 kg/m² im Erdgeschoss und 300 kg/m² im Obergeschoss überschreiten.

5.7. Dem Mieter und seinen Bevollmächtigten ist es untersagt,

  • die Lagerbox, das Gebäude oder das Grundstück in einer Art und Weise zu nutzen, die andere Mieter, Nachbarn oder Citibox in ihren Rechten auch nur beeinträchtigen könnte;

  • eine Tätigkeit innerhalb der Lagerbox auszuführen, die über das Be- und Entladen der Lagerbox hinausgeht;

  • Gegenstände außerhalb der Lagerbox abzustellen oder zu lagern;

  • die Lagerbox als Büro, zu Wohnzwecken oder als Geschäftsadresse zu verwenden;

  • etwas ohne vorherige Genehmigung von Citibox an der Wand, Decke oder Boden der Lagerbox zu befestigen oder irgendeine bauliche Veränderung im oder an der Lagerbox vorzunehmen;

  • Emissionen jeglicher Art zu verursachen und aus der Lagerbox oder dem Lagergebäude austreten zu lassen;

  • den Verkehr auf dem Gelände sowie andere sich auf dem Grundstück befindliche Personen in irgendeiner Form zu behindern.

5.8. Das Konsumieren von Alkohol und Rauchwaren ist auf dem Grundstück, im Lager-gebäude und in der Lagerbox untersagt.

6. Leistungen von Citibox

6.1. Das vom Mieter zu entrichtende Entgelt gemäß Ziffer 7.2 entfällt auf den Mietzins für die Lagerbox und die folgenden zusätzlichen Leistungen von Citibox:

6.1.1. Allgemeine Leistungen

  • Zutritt zum Grundstück, Gebäude und zur Lagerbox mittels zur Verfügung gestellter App;

  • Versicherungsschutz bis zu einem Betrag in Höhe von maximal EUR 1.000,00, sofern der Mieter die Werthaltigkeit der eingelagerten Gegenstände nachweist (durch angefertigte Lichtbilder bei Bezug der Lagerbox) – siehe Ziffer 10.1;

  • Zurverfügungstellung eines Online-Kundenportals mit Abrufmöglichkeit von Rechnungen;

  • Überwachung mittels Video-Aufzeichnungen zur Reduzierung des Diebstahlrisikos;

  • Frostsichere Räume;

  • Bereitstellung einer Brandmeldeanlage;

  • Unterhaltung einer Gebäudeversicherung;

  • Austausch der elektronischen Schlösser bei technischer Störung auf Kosten von Citibox, es sei denn, der Kunde hat die Störung schuldhaft verursacht;

  • Kostenfreie Transporthilfen: Hubwagen, Bücherwagen und Sackkarre.

 

6.1.2. Beratungsleistungen

  • Kundenberatung zu geeigneter Lagergröße und Umfang;

  • Unterstützung bei Lagerboxwechsel-Ansinnen;

  • Unterstützung bei der Ermittlung des bestgelegenen Standorts;

Unterstützung bei der Einrichtung des Online-Kundenkontos;

  • Unterstützung bei Problemen mit dem Standort-Zugang;

  • Kundenbesichtigungen remote (vor neuem Vertragsabschluss und/oder bei

Wechselansinnen);

6.1.3. Weitere Services

  • Regelmäßige Standortreinigung und Instandhaltung (nach Bedarf und nach Ermessen

von Citibox).

7. Kaution, Entgelt und Zahlungsbedingungen

7.1. Kaution

7.1.1. Citibox ist berechtigt, mit Vertragsschluss die Zahlung einer Kaution zur Bedingung für den Mietvertrag zu machen. Die Kaution ist unverzinslich zu hinterlegen.

7.1.2. Eine vereinbarte Kaution ist mit Abschluss des Vertrages fällig. Die Zahlung ist Bedingung für die Gewährung des Zuganges zur Lagerbox, berührt den Mietvertrag im Übrigen aber nicht. Das vereinbarte Entgelt ist davon unabhängig – wie vereinbart – zu entrichten.

7.1.3. Nach Beendigung des Mietvertrages und der ordnungs- und fristgemäßen Rückgabe der Lagerbox wird die Kaution spätestens nach 14 Werktagen ohne Zinsen an die vom Mieter hinterlegte Bankverbindung zurückerstattet, soweit Citibox keine Ansprüche zustehen oder zustehen könnten.

7.1.4. Citibox ist berechtigt, nach einer Anzeige gegenüber dem Mieter während und nach der Vertragslaufzeit, die Beträge mit der Kaution zu verrechnen, die notwendig sind um:

  • fällige Forderungen von Citibox zu begleichen;

  • die Lagerbox zu reinigen, wenn der Mieter die Reinigung nicht durchgeführt hat;

  • vom Mieter verursachte Schäden, die über eine normale Abnutzung hinausgehen, zu

beseitigen;

  • überfällige Entgelte auszugleichen;

  • sowie zurückgelassene Gegenstände/Waren (Ziffer 3.5.2) zu verwahren und zu

entsorgen.

7.1.5. Etwaige Kosten des Geldtransfers, welche im Rahmen der Kautionsrückzahlung an die vom Mieter gewünschte Bankverbindung entstehen, sind vom Mieter zu tragen.

7.1.6. Der Mieter ist während der Vertragslaufzeit ggfls. verpflichtet, die Kaution bis zur vereinbarten Höhe wieder aufzufüllen.

7.2. Entgelt, Fälligkeit, Zahlung/Zahlungsverzug:

7.2.1. Das monatliche Entgelt setzt sich aus dem Entgelt für die Lagerbox und ggfls. dem für zusätzliche Leistungen zusammen.

7.2.2. Die Höhe des Entgelts bestimmt die ausgewählte Lagerbox-Größe bei Buchung (XS, S, M, L, XL) und die entsprechende Mietlaufzeit. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Woche. Alternativ stehen Mietzeiten von 4, 26 und 52 Wochen zur Buchung auf der Webseite zur Verfügung.

Das Entgelt ist im Voraus zur Zahlung fällig. Die Abrechnungsperiode ist abhängig von der jeweiligen Mietlaufzeit. Mietet der Mieter für einen Zeitraum von 26 Wochen erhält er einen Rabatt in Höhe von 5% und bei einer Mietdauer von 52 Wochen einen Rabatt in Höhe von 10%. Die Rabatte werden bei entsprechender Folgebuchung durch den Mieter über die Webseite (https://www.citibox.de) erneut ausgelöst.

7.2.3 Vertragslaufzeit

Bei Vermietung von Lagerboxen mit Mietzeit von 1 Woche / 4 Wochen gilt:

Erfolgt keine Kündigung durch den Mieter oder Vermieter (Ziffer 8.1.) verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um den zuvor gewählten Buchungszeitraum.

Bei Vermietung von Lagerboxen mit Mietzeit von 26 Wochen / 52 Wochen gilt:

Das Mietverhältnis ist auf die gebuchte Laufzeit festgeschrieben. Citibox veranlasst die Kündigung zum Vertragsablauf. Es erfolgt keine automatische Verlängerung des Vertragszeitraums. Wünscht der Mieter eine Verlängerung des Mietzeitraums, ist eine erneute Buchung über die Webseite (https://www.citibox.de) durch den Mieter erforderlich

7.2.4. Citibox behält sich das Recht vor, den Mietzins/die Entgelte für die Boxen-Nutzung regelmäßig neu zu bewerten und durch entsprechende Veröffentlichung im Onlineportal den Nutzern bekannt zu geben. Citibox wird in diesem Fall die Mieter entsprechend informieren bzw. laufende Mietverträge zum Ablauf ordentlich kündigen. Der Mieter kann infolge auf der Webseite die Lagerbox zu aktualisierten Preisen neu buchen.

7.2.5. Folgende Zahlungsarten kann der Kunde über den Zahlungsanbieter Stripe Inc. nutzen: Mastercard, Visa, Apple Pay, Google Pay und Sepa-Lastschrift. Citibox berechnet keine Entgelte für die genannten Zahlungsarten. Es besteht kein Anspruch des Mieters auf eine bestimmte Zahlungsart. Die Änderung der angebotenen Zahlungsarten obliegt Citibox. Sollte eine vom Mieter gewählte Zahlungsart nicht mehr verfügbar sein, so wird der Mieter per E-Mail informiert und seine Zahlungsart – soweit nicht anders vom Mieter gewünscht – auf „Zahlungslink“ umgestellt. Der Mieter wählt infolge die zukünftige Zahlungsart.

7.2.6. Citibox darf sich der bei der Buchung angezeigten Zahlungsmittelprovider bedienen. Mit der Wahl des Zahlungsmittels erlaubt der Mieter Citibox alle für die Zahlung notwendigen Daten an den Zahlungsmittelprovider zu übermitteln und stimmt deren AGB ebenso zu. Über das gewählte Zahlungsmittel dürfen alle dem Mieter in Rechnung gestellten Entgelte bis zum Widerruf (per E-Mail oder Brief) eingezogen werden.

7.2.7. Ist eine vom Mieter gewählte automatisierte Zahlung nicht erfolgreich und liegt die Verantwortung dafür bei dem Mieter, so hat der Mieter entstehende Kosten (z.B. Rücklastschriftgebühren) zu tragen und zudem ein Bearbeitungsentgelt (Schadensersatz) in Höhe von EUR 9,95 zu bezahlen.

7.2.8. Zahlungen des Mieters werden zuerst auf etwaige Kosten, dann auf die Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung angerechnet.

7.3. Fälligkeit und Zahlungsverzug:

Die Zahlung des Entgelts ist nach dem Zugang der Rechnung sofort fällig. Zahlt der Kunde das Entgelt nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Zugang der Rechnung gerät er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für jede dennoch versandte Mahnung hat der Kunde ein Mahnentgelt in Höhe von EUR 5,00 zu zahlen

7.4. Vertragliches Pfandrecht:

7.4.1. Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem bestehenden oder beendeten Vertragsverhältnis, räumt der Mieter Citibox ein Pfandrecht an den von ihm in die Lagerbox eingebrachten Waren/Gegenständen ein. Bestehen nicht unerhebliche und fällige Forderungen, erfolgt die Übergabe der dem Pfandrecht unterliegenden Sachen dadurch, dass Citibox berechtigt ist, dem Mieter den Zutritt zur Lagerbox durch Sperrung zu verweigern.

7.4.2. Auf Verlangen von Citibox ist der Mieter verpflichtet, die laut Ziffer 7.4.1 verpfändeten Waren/Gegenstände an Citibox herauszugeben. Kommt der Mieter dieser Herausgabepflicht nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, sich Zutritt zur Lagerbox zu verschaffen und die pfandgegenständlichen Waren/Gegenstände selbstständig, d.h. ohne Mitwirkung des Mieters, in Besitz zu nehmen.

7.4.3. Das gesetzliche Pfandrecht nach § 562 BGB bleibt unberührt. Die Verwertung richtet sich nach den Bestimmungen des § 1245 BGB.

7.4.4. Befindet sich der Mieter länger als 28 Tage in Verzug und ist das Mietverhältnis gekündigt, fordert Citibox den Mieter unter Androhung der Verwertung/Entsorgung der eingelagerten Waren/Gegenstände auf, die offenen Forderungen innerhalb von 7 Tagen auszugleichen. Innerhalb dieser Frist hat der Mieter in Textform mitzuteilen, welche Waren/Gegenstände einen Wert von mehr als EUR 50,00 haben und ob der Inhalt der Lagerbox insgesamt einen Wert von EUR 1.000,00 übersteigt. Mangels dieser Mitteilung ist eine Haftung von Citibox durch eine Verwertung/Entsorgung ausgeschlossen.

7.4.5. Der Mieter berechtigt Citibox, diese eingelagerten Waren/Gegenstände nach der Androhung und erfolglosem Ablauf der 14-Tage-Frist auf Kosten des Mieters in ein anderes Lager zu verbringen und/oder freihändig zu veräußern bzw. zu entsorgen. Die Veräußerungsbefugnis ist begrenzt durch die Gesamthöhe der offenen Forderungen. Citibox ist bemüht einen möglichst hohen Preis zu erzielen.

8. Kündigung des Vertrages / Kündigungstermine & Änderung

8.1. Die Vertragsparteien sind zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Die Kündigungsfrist für Citibox gegenüber dem Mieter beträgt 14 Tage zum Vertragsablauf. Citibox räumt dem Mieter das einseitige Recht ein, den Vertrag – ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist – bis spätestens zum letzten Tag vor Ablauf des Mietzeitraums im Kundenbereich auf der Webseite (https://www.citibox.de) zu kündigen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise bei vertragswidrigem Gebrauch der Lagerbox, insbesondere bei Verstoß gegen die Bestimmungen der vorstehenden Ziffern 4.5 und 5.1 sowie Ziffern 5.8 oder 6 (jeweils ungeachtet einer Abmahnung) oder kriminellen Absichten in Bezug auf die Inanspruchnahme der Lagerdienstleistung, sowie dann vor, wenn Citibox seine Geschäftstätigkeit am Standort der Lagerbox, aus welchem Grund auch immer, einstellt.

8.2. Bei Vermietung von Lagerboxen mit Mietzeit von 1 Woche / 4 Wochen gilt:

Erfolgt keine Kündigung durch den Mieter (Ziff. 8.1.) verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um den zuvor gewählten Buchungszeitraum.

Bei Vermietung von Lagerboxen mit Mietzeit von 26 Wochen / 52 Wochen gilt:

Das Mietverhältnis ist auf die gebuchte Laufzeit festgeschrieben. Citibox veranlasst die ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf. Es erfolgt keine automatische Verlängerung des Vertragszeitraums. Wünscht der Mieter eine Verlängerung des Mietzeitraums, ist eine erneute Buchung über die Webseite (https://www.citibox.de) durch den Mieter erforderlich.

8.3. Die Kündigung durch den Mieter kann direkt über das Kundenportal auf der Webseite (https://www.citibox.de) erfolgen. Eine Kündigung kann alternativ auch in Text- oder Schriftform per E-Mail erklärt werden.

8.4. Unterlässt der Mieter nach der Kündigung die Rückmeldung zur offiziellen Rückgabe (Ziffer 3.3), wird ein Nutzungsentgelt in Höhe eines 4-Wochen-Entgelts fällig. Der Rückgabeprozess muss anschließend so rasch wie möglich, jedoch spätestens innerhalb der gewährten Nachfrist von 4 Wochen abgeschlossen werden, andernfalls wird eine kosten-pflichtige Räumung gemäß Ziffer 3.5.1 erfolgen.

9. Öffnen der Lagerbox, Vertragsstrafe für Verzug mit Räumung

9.1. Die Parteien vereinbaren, dass ein Öffnen der Lagerbox, welches nach den Bestimmungen dieses Vertrages (Ziffer 4.6) durch Citibox durchgeführt wird, keinen Tatbestand der Besitzstörung darstellt, sondern ausdrücklich gestattet ist.

9.2. Für den Fall, dass der Mieter die Lagerbox bei Vertragsbeendigung nicht oder nicht ordnungsgemäß zurückgibt, ist Citibox berechtigt, zusätzlich zum Nutzungsentgelt, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, vom Nachweis eines Schadens oder Verschuldens unabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 100% eines 4-wöchentlichen Nutzungsentgelts geltend zu machen. Weitere Rechtsbehelfe und die Geltendmachung

übersteigender Schäden bleiben vorbehalten. Darüber hinaus hat der Mieter jedenfalls bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Lagerbox das Nutzungsentgelt weiter zu bezahlen.

10. Versicherung

10.1.Citibox gewährt dem Mieter einen Basis-Schutz für eingelagerte Güter in seiner Lagerbox in Höhe von EUR 1.000,00, sofern der Mieter mit Vertragsbeginn die eingelagerten Gegenstände in Form von Lichtbildern und mit Nachweis der Werthaltigkeit dokumentiert und im Schadensfall auf Anforderung gegenüberüber Citibox nachweisen kann. Fehlt dieser Nachweis und/oder übersteigt der Wert der eingelagerten Waren/Gegenstände EUR 1.000,00, obliegt es dem Mieter über ein externes Versicherungsinstitut eine Versicherung für die von ihm eingelagerten Waren abzuschließen, die dem Wert der eingelagerten Güter entspricht. Die Lagerung der vom Mieter eingebrachten Gegenstände erfolgt demnach auf alleiniges Risiko des Mieters.

11. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung von Citibox. Alle zum Datenschutz geltenden Bestimmungen sind gesondert auf der Datenschutzseite von Citibox (https://www.citibox.de) einsehbar.

12. Haftung

12.1.Schadensersatzansprüche des Mieters wegen anfänglicher oder nachträglicher Mängel der Mietsache sind ausgeschlossen. Ebenso haftet Citibox nicht für Schäden gleich welcher Art und gleich aus welchem Grunde am Lagergut sowie für Sachschäden, auch wenn sie durch Dritte verursacht werden. Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit zwingend gehaftet wird, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sonst zwingend gehaftet wird. Hiervon unberührt bleiben Erfüllungsansprüche des Mieters sowie sein gesetzliches Recht zur fristlosen Kündigung.

12.2. Der Mieter haftet Citibox gegenüber für Beschädigungen der Mietsache und des Gebäudes sowie der zu dem Gebäude gehörenden Einrichtungen und Anlagen, die durch ihn oder durch ihn zum Zutritt bevollmächtige Dritte verursacht worden sind, soweit er dies zu vertreten hat. Der Mieter hat die Beweislast, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat, soweit Mietsache, Anlagen und Einrichtungen seiner Obhut unterliegen. Leistet der Mieter Citibox Schadensersatz, so ist diese verpflichtet, dem Mieter seine etwaigen Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten. Der Mieter haftet auch dafür, dass sein Lagergut zur Einlagerung unter Berücksichtigung insbesondere der Hinweise in Ziffer 5 geeignet ist.

13. Allgemeine Vertragsbestimmungen

13.1. Alle Mitteilungen der Vertragsparteien haben an die im Vertrag angegebene Adresse (E-Mail oder Postanschrift) bzw. an die zuletzt angegebene Adresse (E-Mail oder Postanschrift) zu erfolgen. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, Änderungen ihrer im Vertrag genannten Adressen unverzüglich schriftlich (per E-Mail) dem anderen Vertragspartner mitzuteilen. Muss von Citibox eine Adressermittlung über die zuständige Einwohnermeldebehörde durchgeführt werden, hat der Mieter eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 an Citibox zu zahlen.

13.2.Es wird vereinbart, vorwiegend per E-Mail zu kommunizieren. Alle vertraglich relevanten Unterlagen erhält der Mieter per E-Mail. Die Parteien verpflichten sich, ihre E-Mail-Post-fächer regelmäßig zu prüfen und jede Änderung der E-Mail-Adresse dem anderen Vertragspartner umgehend mitzuteilen.

13.3. Für das Mietverhältnis gelten nur die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen (https://www.citibox.de). Sonstige Zusatzvereinbarungen bzw. mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters ist ausdrücklich vereinbart.

13.4. Auf dem Lagergelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Allen Anweisungen der Mitarbeiter von Citibox ist Folge zu leisten.

13.5. Der Mieter erklärt sich mit der Erfassung und Verarbeitung seiner Daten entsprechend der Datenschutzerklärung des Vermieters (https://www.citibox.de) zum Zweck der Abwicklung dieses Vertrages einverstanden.

13.6. Der Mieter akzeptiert zum Zweck der Überwachung und des Schutzes des Lagergeländes und der gelagerten Waren Videoaufnahmen und deren Speicherung auf dem Gelände/Grundstück, im Speziellen auch auf den Gängen des Lagergebäudes. Der Zweck dieser Speicherung ist die Vermeidung von Diebstählen sowie die Beweissicherung bei Straftaten am bzw. im Lagerobjekt. Dieser Schutz stellt einen Teil der Service-Dienstleistung von Citibox dar. Diese Daten werden nicht weitergegeben.

13.7. Zwischen Citibox und dem Mieter gilt als vereinbart, dass der Mietvertrag vom Mieter und Citibox nicht unterzeichnet wird. Der Mietvertrag kommt mit Buchung des Mieters auf der Webseite des Vermieters (https://www.citibox.de) zustande.

13.8. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

13.8.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem das Mietobjekt gelegen ist.

13.8.2. Ist der Mieter Verbraucher gelten in Bezug auf den Gerichtsstand die gesetzlichen Bestimmungen.

13.8.3. Ist der Mieter ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters in Heilbronn, für alle Ansprüche die sich aus oder aufgrund des Mietvertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.9. Sollten Bestimmungen der mietvertraglichen Vereinbarungen oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen unberührt. Im Wege der Auslegung, Umdeutung oder Ergänzung ist eine Regelung zu finden, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erreicht oder wenigstens so nahe wie möglich kommt. Die Vertragsparteien sind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende wirksame Regelung zu ergänzen. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.

Hast du noch Fragen?

E-Mail: info@citibox.de

Web: https://www.citibox.de

Verbotene Gegenstände

Im Storage dürfen keine gefährlichen, illegalen oder verderblichen Gegenstände gelagert werden. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt, die nicht im Storage gelagert werden dürfen:

  • Explosive oder entzündliche Materialien wie Feuerwerkskörper, Benzin, Sprengstoffe oder Munition
  • Flüssiggase wie Propan oder Butan
  • Chemikalien oder giftige Substanzen
  • Betäubungsmittel oder Drogen
  • Lebensmittel oder Waren, die schnell verderben oder verderblich sind
  • Tierkadaver oder tierische Abfälle
  • Illegale oder gestohlene Waren
  • Ungeklärte oder gefährliche Gegenstände, die eine Bedrohung für andere Kunden, das Storage-Team oder das Gebäude darstellen könnten.

Diese Liste ist nicht erschöpfend und der Anbieter behält sich das Recht vor, Gegenstände abzulehnen oder zu entfernen, die er als gefährlich, illegal oder unangemessen erachtet.